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6.1 Einleitung

(1) Auf Grundlage der Gefährdungsabschätzung entscheidet der Nutzer im Einvernehmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes über die Art der durchzuführenden Maßnahmen, die eine gefahrlose Nutzung der Liegenschaft zum Ziel haben. Hierzu bieten sich folgende Lösungsmöglichkeiten an:

  • Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen,
  • Kampfmittelräumung mit Einschränkungen,
  • Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.


Inhalte des Räumkonzeptes

(2) Räummaßnahmen werden in der Regel nutzungsorientiert geplant. Aufbauend auf der Analyse der Kostenwirkungsfaktoren und unter Berücksichtigung der Bauleitplanung werden im Räumkonzept Lösungsmöglichkeiten für die gefahrlose Nutzung einer Liegenschaft/Fläche untersucht. Die Planung für die Durchführung der Räummaßnahme beinhaltet Termine, die technische Vorgehensweise, die zu beachtenden Randbedingungen, die Wirtschaftlichkeit und die Genehmigungsfähigkeit. Der Maßnahmenumfang schließt auch die Bewertung der Gefahrensituation durch die Ordnungsbehörde ein, die ihren Entscheidungsspielraum ermessensfehlerfrei anzuwenden hat.

(3) In dem Räumkonzept werden auch die optimierten Ziele und die Art der Durchführung der vorgesehenen Räummaßnahme in einer sowohl für den Auftraggeber als auch für die Fach- und Vollzugsbehörden nachvollziehbaren Form abschließend dargestellt.

(4) Das Räumkonzept ist unverzichtbare Grundlage für die Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung. In den folgenden Kapiteln werden die Planungsschritte zur Zieloptimierung und die Inhalte eines Räumkonzeptes beschrieben.


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