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5.1 Grundsätze der Bewertung

(1) Auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen durch Recherchen oder Untersuchungen sowie die Interpretation der Ergebnisse muss eine Bewertung der Situation der einzelnen kampfmittelverdächtigen bzw. kampfmittelbelasteten Flächen (KMVF, KMBF) oder des Einzelpunktes folgen. Damit wird über die weitere Vorgehensweise bzw. zukünftige Nutzung der Fläche entschieden. Jede Untersuchungsphase schließt mit einer Bewertung ab.


Ziel

(2) Das Ziel der Bewertung ist, eine kampfmittelverdächtige Fläche oder einen einzelnen Fundpunkt entweder aus dem Verdacht zu entlassen oder als kampfmittelverdächtige Fläche oder als Einzelfund festzustellen und zu charakterisieren sowie die Entscheidung über die zu ergreifende Maßnahme vorzubereiten.

(3) Bei der Bewertung von Kampfmittelbelastungen bzw. Verdacht auf Kampfmittelbelastungen auf Liegenschaften des Bundes sind einheitliche Kriterien anzuwenden.


Bewertungsfaktoren

(4) Die wichtigsten Bewertungsfaktoren sind:

  • jetzige und zukünftige Nutzung,
  • Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten, festgestellten Kampfmittels,
  • Zustand des festgestellten Kampfmittels,
  • Möglichkeit der Selbstdetonation,
  • Möglichkeit der Detonation durch Fremdeinwirkung,
  • Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter.

(5) Das Gefährdungspotenzial wird einzelfallbezogen ermittelt.


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