BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-3 Phase B

A-3.1 Geophysik

A-3.1.1 Einleitung

1 Einführung

Die Ortung von Kampfmitteln ist auch heute noch eine unverzichtbare Maßnahme zur Gefahrenabwehr u. a. bei der Durchführung von Bauvorhaben und der Erschließung von Grundstücken. Geophysikalische Verfahren werden hierfür seit langem mit Erfolg eingesetzt. Dabei wird zwischen sogenannten passiven und aktiven Verfahren unterschieden.

Passive Verfahren beruhen auf der Messung von Verzerrungen des Erdmagnetfeldes, die durch magnetisch wirksame Störkörper (Blindgänger, Eisenteile etc.) im Untergrund hervorgerufen werden.

Bei den aktiven Verfahren wird ein elektromagnetisches Feld mittels eines Senders erzeugt, dessen Antwort aus dem Untergrund durch leitfähige Strukturen wie z. B. Metallkörper verändert wird. Diese Änderungen werden mit einem Empfänger aufgenommen und ausgewertet.

Aktive Verfahren kommen in der Kampfmittelerkundung seit dem 2. Weltkrieg routinemäßig bei der Suche nach Landminen zum Einsatz. Bis heute erfolgt eine stetige Weiterentwicklung dieser Technik, die seit den 1990er Jahren auch für die Detektion von größeren Objekten im tieferen Untergrund eingesetzt wird. Es ist absehbar, dass die aktiven Verfahren auch in der Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden.

Als weitere Technik wird in jüngerer Zeit das Georadar (GPR, Ground Penetrating Radar) auch für die Zwecke der Kampfmittelsuche eingesetzt. Die hauptsächlichen Einsatzgebiete sind derzeit noch die militärische Kampfmittelsuche und die humanitäre Entminung. Die Arbeitsweise des GPR basiert auf der Aussendung sowie dem Empfang reflektierter elektromagnetischer Wellen, typischerweise in einem Frequenzbereich zwischen 200 MHz und einigen GHz.

 

2 Grundlagenermittlung

Vor dem Einsatz geophysikalischer Verfahren zur Lokalisierung von Kampfmitteln müssen zur richtigen Auswahl einige grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden:

  • Welche Kampfmittel werden vermutet (Art, Herkunft, Größe, Gewicht, Anzahl, min./max. Tiefenlage)?
  • In welchen Bodenverhältnissen liegen die Kampfmittel (natürlicher, ungestörter Untergrund, bindige/nicht bindige bzw. elektrisch leitfähige Böden, Böden mit einem Bestand an ferrimagnetischen Mineralen, geordnete/ungeordnete Aufschüttung, auch: Grundwasserflurabstand)?
  • Welche Störkörper können die Kampfmittel maskieren (Metallschrott, Metallleitungen/-kabel, Oberflächenversiegelungen wie z. B. armierter Beton, Schlacke)?
  • In welcher Umgebung befindet sich die abzusuchende Fläche (Stadtgebiet, Land, Nähe z. B. zu Gleiskörpern oder Gebäuden)?
  • Wie ist die abzusuchende Fläche beschaffen (Größe, Zugänglichkeit, Begehbarkeit/ Befahrbarkeit, Bewuchs, Morphologie)?


2.1 Kampfmittel

Grundsätzlich lassen sich Kampfmittel nach Herkunft, Art und Lage charakterisieren.


2.1.1 Herkunft und Art der Kampfmittel

Die Herkunft der Kampfmittel lässt sich den fünf Verursachungsszenarien (s. Anhang A-2.1.4) zuordnen. In der Regel wird hierdurch auch ihre Art bestimmt.

  • Aus Luftangriffen ist mit allen Arten von Abwurfmunition (z. B. Spreng-, Brand- und Splitterbomben, Luftminen) aus strategischen und taktischen Angriffen (auch Einzelabwürfe durch Jagdbomber) zu rechnen („Bombenblindgänger“). Hinzu kommen Kampfmittel aus dem Beschuss von Bodenzielen durch Bordwaffen und Raketen.
  • Bei Bodenkämpfen entstanden Kampfmittelbelastungen durch blindgegangene Munition bei Kampfhandlungen sowie Belastungen durch zurückgelassene oder verschüttete Munition und Waffen in Feuerstellungen, Stellungen und Stellungssystemen oder in Trichtern, Gruben und natürlichen Hohlformen im Bereich von Kampfgebieten. Hierzu gehören auch Belastungen durch Minenfelder und Belastungen durch verminte oder mit Sprengeinrichtungen versehene Infrastruktur (z. B. Brücken).
  • Bei der Munitionsvernichtung wurden Kampfmittelbelastungen durch die Vernichtung von Kampfmitteln jeglicher Art durch Sprengungen, die Beseitigung von Munition durch Ablagerung und Entsorgung sowie durch Versenkung in Gewässern oder die Behandlung von Munition durch nicht berechtigte Personen zur Wertstoffgewinnung erzeugt. Sie sind unabhängig von Kampfhandlungen während der beiden Weltkriege und der Folgezeit entstanden.
  • Unter dem Begriff Militärischer Regelbetrieb werden die Vorgänge während des normalen Betriebs einer militärischen Liegenschaft im Kommandobereich militärischer Befehlsstrukturen in Friedens- und Kriegszeiten zusammengefasst. Dabei kann unterschiedlichen Standorttypen grundsätzlich auch ein unterschiedliches Kampfmittelinventar zugeordnet werden. Auf Standorten des Ausbildungs- und Übungsbetriebs ist ein großes Spektrum an Kampfmitteln zu erwarten. Zusätzlich können an Standorten des Versuchsbetriebs seltene, nur in geringen Stückzahlen hergestellte Erprobungsmunition und ungewöhnliche Beutemunition vorkommen.
  • Aus der Munitionsproduktion und -lagerung als Regelbetrieb entstammen die unterschiedlichsten Arten und Typen von Munition. Hierbei kann es sich genauso um schussfertige Munition und bezünderte Abwurfmunition handeln wie um Teile hiervon in den unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung und Montage. Die Kampfmittel können das gesamte Spektrum der produzierten und gehandhabten Munition umfassen.


2.1.2 Tiefenlage der Kampfmittel

Bombenblindgänger liegen je nach Größe, Gewicht und Beschaffenheit des Untergrundes bis zu 10 Meter tief unter der Geländeoberkante bzw. der Sohle von Gewässern, selten tiefer. Dabei durchdringen Bombenblindgänger den Untergrund häufig auf einer kreisartigen Bahn und befinden sich daher nicht unmittelbar unterhalb des Einschlagsortes. Teile wie z. B. das Leitwerk werden oftmals beim Eindringvorgang abgerissen und befinden sich im Verlauf dieser Bahn.

Ebenfalls in größerer Tiefe können die im Rahmen von Bodenkämpfen in Stellungen, Trichtern, Gruben und natürlichen Hohlformen zurückgelassenen oder verschütteten Kampfmittel liegen. Auch aus dem militärischen Regelbetrieb und aus der Munitionsvernichtung können Kampfmittel in solche Hohlformen eingebracht worden sein. Gerade zur Beseitigung von Fundmunition wurden aber häufig auch Wasserflächen aller Art wie Kanäle, Flüsse, Seen, Teiche oder Becken genutzt, insbesondere an damals verkehrsgünstigen/zugangsgünstigen Stellen.

Gegen Kriegsende oder auch danach im Zuge der Munitionsvernichtung durch Sprengen weggeschleuderte Kampfmittel (angesprengte Munition) befinden sich meistens in der oberen Boden- bzw. Sedimentschicht auf den seinerzeitigen Sprengplätzen, manchmal auch mehr als 1.000 Meter davon entfernt. Im Bereich der bei der Vernichtung entstandenen Sprengtrichter dringen Kampfmittel jedoch auch bis zu 2 Meter weit in die Trichtersohle oder -wand ein. Im Zusammenhang mit einer starken Nutzung der Sprengtrichter wurden Kampfmittel dadurch bis in Tiefen von 20 m unter Ursprungsgeländeoberkante nachgewiesen.

Minen liegen in der Regel auf oder unmittelbar unter der Gelände- bzw. Sedimentoberkante.

Während des Krieges oder im Übungsbetrieb verschossene, aber nicht explodierte Munition (Blindgänger) liegt häufig in den oberen Dezimetern des Geländes/Sediments. Je nach Kaliber und Untergrundbeschaffenheit können aber auch Tiefenlagen zwischen 1 m und 6 m erreicht werden.


2.2 Fundumgebung

Neben der Art und Lage der Fundmunition spielt die Fundumgebung eine weitere wichtige Rolle für den Erfolg/Misserfolg bei der Kampfmittelsuche. Im Folgenden sind einige typische Situationen für Fundumgebungen mit den dazugehörigen Konsequenzen dargestellt.


2.2.1 Aufschüttungen

Häufig gelangen Kampfmittel durch Bodenumlagerungen in aufgeschüttetes Material. Die stoffliche Zusammensetzung der Aufschüttung hat starken Einfluss auf die Qualität der geophysikalischen Messungen. Durch metallische Einlagerungen (Schrott, Bauschutt mit Stahlbewehrungen etc.) werden magnetische und elektromagnetische Messverfahren stark gestört, so dass eine Identifizierung bzw. Unterscheidung von Kampfmitteln und anderweitigen Metallteilen nur schwer oder nicht mehr möglich ist. Hier können Verfahrenskombinationen in Verbindung mit Datenbearbeitungsverfahren eine Verbesserung der Detektionswahrscheinlichkeit erzielen.

Die maximal zu erreichende Erkundungstiefe wird durch die Mächtigkeit der Aufschüttung begrenzt.

Eine Übersichtskartierung, z. B. mit Hilfe einer magnetischen Vermessung, liefert ein Bild über die Verteilung von mit Metallkörpern unbelasteten, belasteten oder stark belasteten Bereichen der Untersuchungsfläche.

Die Auswertung gemessener magnetischer Anomalien hinsichtlich der Tiefe der Störkörper gibt Auskunft über die Mächtigkeit der Aufschüttung unter der Annahme, dass im gesamten Aufschüttungsvolumen Störkörper enthalten sind. Ist diese Annahme unsicher, kann durch ergänzende Untersuchungen (z. B. Rammkernsondierungen, 2D-Geoelektrik oder Refraktionsseismik) die Mächtigkeit der Aufschüttung profil-/flächenhaft ermittelt werden.

Die Voruntersuchungen liefern fundierte Planungsgrundlagen für die Entscheidung, ob eine flächenhafte geophysikalische Kampfmittelsuche auf der gesamten Fläche, nur auf Teilbereichen oder gar nicht zum Einsatz kommen kann. Aus der Mächtigkeitsbestimmung lässt sich die maximal zu erreichende Erkundungstiefe bestimmen, welche die Wahl des geophysikalischen Verfahrens bestimmt. Weiterhin kann das zu untersuchende Bodenvolumen abgeschätzt werden.


2.2.2 Leitungen, Kabel, Störkörper

Befinden sich Kampfmittel in Gebieten mit entwickelter Infrastruktur (Stadt-/Industriegebiete), können unterirdische Leitungen und Kabel die Ergebnisse einer Sondierung beeinträchtigen. Mithilfe von Leitungsplänen lassen sich im Voraus mögliche Fehlinterpretationen von gemessenen Anomalien vermeiden. Allerdings sind diese Pläne häufig recht ungenau.

Ebenso muss im Gelände sorgfältig Protokoll über sichtbare Störkörper (Tanks, Zäune, Kanaldeckel, Masten etc.) geführt und diese in Lagepläne eingetragen und mit den Anomalienkarten abgeglichen werden.

Die geophysikalischen Messnetze sollten, soweit das Gelände dies zulässt, Leitungen und Kabel senkrecht queren. Dadurch erhöht sich die Ortungsgenauigkeit dieser Lineamente.


2.2.3 Geologische Struktur der Untersuchungsfläche

Zur geophysikalischen Methodenwahl ist die Kenntnis der geologischen Struktur im Bereich der Verdachtsfläche von großem Vorteil. So tritt als “natürliche” Tiefengrenze für Bombenblindgänger z. B. eine Festgesteinsoberkante unter einer Lockergesteinsbedeckung auf. Liegt diese Grenze höher als die erfahrungsgemäß mögliche maximale Tiefe von Blindgängern (ca. 8 – 10 m), kann das zu untersuchende Bodenvolumen erheblich reduziert werden. Zur Kartierung der Festgesteinsoberfläche im Untergrund können je nach Bodenbeschaffenheit Rammkernsondierungen, Refraktionsseismik, 2D-Geoelektrik oder das Georadar eingesetzt werden.

Bei lockeren bzw. „weichen“ Bodenverhältnissen (z. B. Marschenböden, anmoorige Böden, Moore, locker gelagerte Sande) liegen Bombenblindgänger zum Teil noch in Tiefen bis zu 10 m. Hier müssen zur Ortung Sondierungsbohrungen herangezogen werden.

Die oben aufgeführten Überlegungen beziehen sich nur auf natürliche Bodenverhältnisse. Durch Bodenumlagerungen/Aufschüttungen können die Bombenblindgänger auch tiefer liegen als sie natürlicherweise zu erwarten sind.

 

3 Anforderungen an die geophysikalische Untersuchungsmethodik

Für die Ortung von Einzelobjekten (Einzelanomalien) bis in größere Tiefen ist die Nutzung von Sensoren mit großer Tiefenerfassung von der Geländeoberkante bzw. Sedimentoberkante erforderlich.

Für eine Modellierung des Störkörpers (Bombe) inkl. einer Tiefenbestimmung ist die flächenhafte Erfassung des durch die Bombe hervorgerufenen Anomalienfeldes notwendig.

Bei größeren Objekten ist ein Profilabstand von 0,25 m für die Messungen ausreichend.

Bei Objekttiefen, die nicht durch Messungen von der Geländeoberkante bzw. Sedimentoberkante aus erfasst werden können, muss eine Ortung durch Einbringen von Messbohrungen erfolgen.

Sind die Einschlagsorte von möglichen Blindgängern (z. B. aus der Luftbildauswertung) bekannt, muss bei der Ortung trotzdem auch das Umfeld abgesucht werden. Neben der Lageungenauigkeit des Blindgängerverdachtspunktes aus der Luftbildauswertung (s. Anhang A-2.3.4) ist zu berücksichtigen, dass sich Bombenblindgänger nicht immer direkt unter dem Einschlagsort befinden. Der seitliche Abstand kann 6 – 10 m vom Einschlagspunkt betragen, die Tiefe bis zu 10 m erreichen. Die Abweichung ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit. Bei weichen oder lockeren Böden muss der Suchradius daher größer als bei festen Böden angesetzt werden. Richtwerte sind Suchflächen mit 10 m x 10 m für feste und 25 m x 25 m für weiche/lockere Böden mit dem Einschlagsort im Mittelpunkt.

Bei Verdachtsflächen in Gewässern ist dagegen eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (Strömungsrichtung, Sedimentumlagerungen u. ä.).

Vergrabene, verschüttete oder versenkte Kampfmittel kommen sowohl als kleinere Einzelobjekte als auch als Ansammlung im Boden vor. Aufgrund der kleinen Abmessungen der Kampfmittel ist die Nutzung von hochauflösenden Sensoren und die Einhaltung eines Spurabstandes von < 0,25 m notwendig.

Objektansammlungen können mit den vorhandenen Messverfahren zum Teil nicht mehr einzeln aufgelöst werden und rufen daher eine zusammenhängende „Einzelanomalie“ hervor, die ein größeres Einzelobjekt vortäuschen kann. Oder es ergibt sich ein unruhiges Anomalienbild, dessen Einzelanomalien nicht mehr objektbezogen ausgewertet werden können.

Verschossene oder versprengte Munition liegt meist oberflächennah. Aufgrund der häufig geringen Größe der Einzelobjekte sind empfindliche Sensoren mit einer an die erforderliche Suchtiefe angepassten Tiefeneindringung notwendig. Die Einhaltung eines Spurabstandes der Sensoren < 0,25 m ist notwendig.

Die Datenaufzeichnung hat flächenhaft zu erfolgen, da meist keine Vorab-Informationen über mögliche Fundstellen vorhanden sind.

Grundsätzlich ist bei Verdachtspunkten oder -flächen im Wasser eine geeignete Unterwassersensorik einzusetzen. Die Sondentechnik ist dabei im gleichmäßigen Abstand ohne Verkippung dicht über der Gewässersohle zu führen.

 

4 Verfahrensoptimierung

Die Praxis zeigt, dass jeder Fundplatz seine eigenen spezifischen Gegebenheiten aufweist. Aus diesem Grunde ist insbesondere bei größeren Flächen eine sorgfältige Vorerkundung notwendig, die neben einer geologischen Beschreibung auch geophysikalische Testmessungen zur optimalen Methodenwahl beinhaltet.

Die Testmessungen sollten wie folgt angelegt sein:

  • Abstecken eines charakteristischen Gebietes auf der Untersuchungsfläche. Bei unterschiedlichem (geologischem) Aufbau der Untersuchungsfläche sollten entsprechend mehrere Testflächen ausgewiesen werden. Die Testflächen müssen eine gewisse Größe besitzen (ca. 30 m x 30 m oder größer), um repräsentative Aussagen über die Gesamtuntersuchungsfläche erhalten zu können.
  • Durchführung eines Methodentests, um festzulegen, mit welcher Methode/Methodenkombination und welchen Messgerätetypen das beste Ergebnis in Verbindung mit hoher Wirtschaftlichkeit erzielt wird.
  • Ermittlung des optimalen Profil- und Messpunktabstandes.
  • Bei der Suche nach bestimmter Fundmunition sollte im Testfeld gezielt in verschiedenen Tiefen und Lagen an unterschiedlichen Stellen entsprechende Fundmunition eingebracht werden. Anhand dieser Messeffekte ist eine gewisse Kalibrierung der Verfahren möglich.
  • Modellierung und Tiefenbestimmung der Störkörper anhand der gemessenen Anomalien und Überprüfung an den vorher eingebrachten Probekörpern.
  • Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Als Ergebnis der geophysikalischen Testmessungen erhält man:

  • Eine optimale geophysikalische Erkundungsstrategie.
  • Eine Reduzierung der Kosten durch die Vermeidung von falsch eingesetzten Methoden (z. B. Georadar auf elektrisch stark leitfähigen Böden oder sehr heterogenem Untergrund).
  • Vermeidung von Neu- bzw. Nachmessungen aufgrund eines fehlerhaft angelegten Messrasters (z. B. zu großer Profilabstand bei der Suche nach kleinen oberflächennahen Objekten).
  • Ein Optimum an Sicherheit und Vertrauen in die geophysikalischen Erkundungsergebnisse, da bezogen auf die spezifische Standortsituation die beste Untersuchungsstrategie angewendet wurde.

 

5 Dokumentation

Alle durchgeführten Arbeiten müssen in Form von Feldprotokollen und in zusammengefasster Form im Ergebnisprotokoll dokumentiert werden. Hierzu gehören (s. auch Knödel et al. 1997):

  • Vollständigkeit des Berichtes und Verständlichkeit auch für Nichtfachleute: Alle zum Verständnis des Berichtes erforderlichen Angaben und Darstellungen müssen im Bericht enthalten sein. Der Weg von den Messdaten zum Interpretationsergebnis muss nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Überzeugende Darstellung der Ergebnisse. Dazu gehört ein klar gegliederter Bericht, der folgende Kapitel beinhalten muss:

  •  
    • Auftrag und Aufgabenstellung,
    • Methodenwahl/Ausrüstung,
    • Auswertung und Interpretation,
    • Zusammenfassung und Schlussfolgerungen,
    • Anlagen.

Jede Anlage muss über eine Legende verfügen, die alle notwendigen Angaben zur Lesbarkeit der Anlage enthält, wie Titel, Auftraggeber, Auftragnehmer, Bearbeiter, Maßstab, Datum der Erstellung, Anlagennummer.

Bei der Darstellung von Messergebnissen mit Isolinienplänen in Verbindung mit flächenhaften Farbdarstellungen muss die Farbcodierung als Legende erklärt sein. Ebenso muss deutlich vermerkt sein, in welcher Maßeinheit die Messwerte dargestellt sind (z. B. nT, nT/m, mV etc.).

  • Abgabe der Messdaten (Rohdaten und bearbeitete Daten) in maschinenlesbarer, gut dokumentierter Form an den Auftraggeber zur Beweissicherung und späteren Nachinterpretation mit den Ergebnissen anderer Verfahren. Als Speichermedium sind gängige Datenträger zu verwenden. Die Daten müssen in einem verbreiteten Format (z. B. ASCII) abgespeichert werden. Die Struktur eines Datenfiles muss klar gegliedert sein, z. B. eine Tabelle mit folgendem Zeilen- und Spaltenaufbau:

X1, Y1, Messwert1, Messwert2, ...
X2, Y2, Messwert1, Messwert2, ...

X und Y sind dabei die zu den Messwerten gehörenden Ortskoordinaten.


Exakte und klare Angaben über das verwendete Koordinatensystem und die Zuordnung der Messdaten zu den Koordinaten. Bei der Verwendung von lokalen Koordinatensystemen ist in einer Skizze die Lage des Nullpunktes im Gelände darzulegen. Zum Wiederauffinden eines lokalen Messnetzes sind Vermarkungspunkte an den Eckpunkten der Messflächen im Gelände einzubringen.

 

6 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil geophysikalischer Messungen. Sie ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten und muss entsprechend dokumentiert werden.

Die nachfolgenden Punkte zur Qualitätssicherung geophysikalischer Messungen werden hier übersichtsweise aufgeführt. Sie bilden auch die Grundlage für die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber. Detaillierte Angaben erfolgen in den Anhängen 3.1.2 bis 3.1.4.


6.1 Magnetik

  • Führung eines Gerätebegleitheftes, in dem sämtliche Arbeiten am Gerät dokumentiert werden (Kalibrierung, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Einsätze...).
  • Regelmäßige Kalibrierung der Geräte.
  • Kontrolle, dass der Beobachter/Messgehilfe keine magnetisch wirksamen Teile an sich hat und der Messsensor nicht verschmutzt ist.
  • Kontrolle der Richtungsabhängigkeit (des „Heading Effects“), d. h. der Position des Sensors zum Beobachter in Bezug auf die magnetische Nordrichtung durch Testmessung in 4 Richtungen.
  • Kontrolle der Messwertreproduzierbarkeit und der Noise-Bedingungen: Erkennen von Gerätestörungen (z. B. niedrige Batteriespannung, angebrochene Sensorkabel, Überschreiten der Gradienttoleranz) und von künstlichen Störsignalen (elektr. Eisenbahnen, Freileitungen etc.).
  • Protokollieren von Beobachtungen im Gelände: z. B. Störquellen (Stahlgittermasten oder Eisenzäune).
  • Darstellen der Messdaten am Ende eines Feldarbeitstages zum Erkennen von Fehlern und Störungen.
  • Kontrollpunktmessungen: Etwa 2 - 5 % der Messpunkte sind als Wiederholungspunkte zu vermessen.
  • Erkannte Fehler müssen durch Nachmessungen vom Auftragnehmer beseitigt werden. Eine Verschleierung von Messfehlern durch „Datenbearbeitung“ ist unzulässig.


6.2 Elektromagnetik

  • Kontrolle der Geräteparameter und der Messwertreproduzierbarkeit: Vor jeder Messreihe ist die Null-Lage der Anzeigeinstrumente zu kalibrieren. Trotz einer Betriebsdauer von minimal 8 und maximal 20 h (je nach Batterietyp und klimatischen Bedingungen) sollte die Betriebsspannung der Batterien mehrfach täglich geprüft werden, da bereits geringe Spannungsabfälle, besonders in den empfindlichen Ablesebereichen, eine Drift verursachen können.
  • Überprüfung der Reproduzierbarkeit der Messwerte in den verschiedenen Skalenbereichen. Durch Wiederholungsmessungen entlang definierter Abschnitte (für ca. 2-5 % der Messpunkte) können Ablesefehler, Abweichungen infolge unterschiedlicher Spulenhöhen bei Wechsel des Beobachters sowie Fehler wegen Leistungsverlust der Batterie u. a. überwacht werden. Erkannte Fehler sind durch sofortige Nachmessungen zu eliminieren.
  • Kontrolle von Richtungsabhängigkeit der Messwerte und Messpunktdichte: Beim Auftreten von Einzelanomalien, die bei der Ablesung während der Messung gut erkennbar sind, sollten bei Bedarf Verdichtungen des Messrasters vorgenommen werden, um strukturelle Details zu erfassen.
  • Kontrolle der Störsignale: Technisch verursachte Störsignale im Frequenzbereich der Messgeräte zeigen sich durch periodische Schwankungen oder Driften der Anzeige. Daher ist ein sorgfältiges Protokollieren von Messwertschwankungen wichtig. Gegebenenfalls sind Wiederholungsmessungen und eine manuelle Selektierung bei der Auswertung notwendig.
  • Metallische Störer oder technische Betriebseinrichtungen in der Nähe, aber auch entferntere technische Störquellen sind zu protokollieren und ihr eventueller Einfluss auf die Datenqualität zu prüfen.


6.3 Georadar

  • Sorgfältige Beobachtung und Dokumentation von Streukörpern und Reflektoren im Raum oberhalb der Antennen (Bäume, Leitungen, Dächer etc.).
  • Erfassung von erkennbaren Deckschichtänderungen und Hinweisen auf mögliche unterirdische Leitungen (Kanaldeckel, Zapfstellen etc.). Zur Überprüfung sollten Kabelsuchgeräte eingesetzt werden.
  • Die Wahl der Messparameter muss in Bezug auf die Aufgabenstellung nachvollziehbar erfolgen. Dazu gehören: Die Arbeitsfrequenz, das Antennenoffset, der Profilverlauf und die Orientierung der Antennen zum Profil (Polarisationsrichtung) insbesondere bei der Leitungsortung.
  • In Feldprotokollen sind die oben aufgeführten Messparameter sowie alle übrigen Geräteeinstellungen und Besonderheiten im Ablauf der Messung zu dokumentieren. Angaben zur Profillage und zu wesentlichen Parametern, die nicht in gespeicherten File-Headern enthalten sind, müssen zusätzlich auf den während der Messung angefertigten Direktaufzeichnungen vermerkt werden.
  • Werden die Messungen durch Funktionsstörungen der Apparatur beeinträchtigt oder mit fehlerhaften bzw. nicht optimalen Messparametern durchgeführt, sind sofortige Nachmessungen der betreffenden Profile durchzuführen.
  • Für die zur Tiefenberechnung verwendeten Laufzeiten ist die Art der Bestimmung anzugeben: CMP (Common Mid Point, beim Georadar teilweise auch als WARR = Wide Angle Reflection and Refraction bezeichnet), Bohrlochmessung, Bestimmung der Dielektrizitätszahl an Proben oder mittels TDR-Sonde (Time Domain Reflectometry) im Gelände, Kalibrierung an aufgeschlossenem Reflektor/Objekt oder Abschätzung aus Erfahrungswerten.

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